AGBs
GELTUNGSBEREICH
1. Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge der DEVEXGO GmbH mit ihren Auftraggebern unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der DEVEXGO angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Leistungen.
2. Soweit Verträge oder Angebot der DEVEXGO GmbH schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.
ZUSAMMENARBEIT
1. Die Vertragsparteien unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
2. Erkennt der Auftraggeber, dass eigene Angaben, Zielvorstellungen und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen der DEVEXGO GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3. Der Auftraggeber nennt bei Auftragserteilung einen Ansprechpartner und dessen Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten.
4. Veränderungen der benannten Personen hat der Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gilt der zuvor benannten Ansprechpartner und/oder dessen Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegen zunehmen.
5. Die Vertragsparteien bzw. die Ansprechpartner oder deren Stellvertreter verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
6. Die mitgeteilten Formatangaben verstehen sich als Beispielangaben. Das finale Format einer Coupon-Kampagne wird die DEVEXGO GmbH innerhalb der mit dem Werbepartner vereinbarten Mindest- und Maximalgrößen nach Absprache mit diesem festlegen und dies dem Auftraggeber mitteilen. Die DEVEXGO GmbH behält sich zudem das Recht vor, Änderungen der Papierqualität und Papiergrammatur vorzunehmen, soweit diese auf Fälle höherer Gewalt, Nichtbelieferung oder technischen Gründen beruhen, und sich im handelsüblichen Rahmen bewegen.
7. Besprechungen oder Anweisungen der Vertragsparteien über vertragswesentliche Bestandteile werden von der DEVEXGO GmbH protokolliert. Das Protokoll kann dem Auftraggeber übermittelt werden. Bei gegenteiligen Ansichten hat der Auftraggeber das Recht, seine Einwendungen in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben; andernfalls gilt der Inhalt des Protokolls als vereinbart.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
1. Der Auftraggeber unterstützt die DEVEXGO GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern.
2. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, der DEVEXGO GmbH im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton- , Text-o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese DEVEXGO GmbH umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die DEVEXGO GmbH, die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
VERGÜTUNG
1. Die Vergütung der DEVEXGO GmbH erfolgt grundsätzlich vor dem Start der jeweiligen Kampagne oder Marketingmaßnahme. Maßgeblich für die Vergütung der Aufwände sind die jeweils vertraglich vereinbarten Paketpreise.
2. Von der DEVEXGO GmbH erstellte Kostenvoranschläge, Budget- oder Zeitplanungen sind unverbindlich, es sei denn die Verbindlichkeit wurde explizit im Angebot zugesichert.
3. Über den veranschlagten Zeitrahmen hinaus erbrachte Leistungen können zusätzlich abgerechnet werden. Wird im Laufe des Vertragsverhältnisses eine zu erwartende Überschreitung von mehr als 20% erkennbar, verpflichtet sich die DEVEXGO GmbH, den Auftraggeber rechtzeitig über die voraussichtliche Überschreitung zu informieren.
4. Sollte der Vertrag von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt werden, werden die bereits geleisteten Aufwendungen abgerechnet und der Restbetrag in Rechnung gestellt bzw. zurück überwiesen. Ebenso wird mit Reisekosten-, Spesen- und Auslagenkosten verfahren.
5. Sollte der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, welche zur Erbringung der vereinbarten Leistung, erforderlich sind, nicht oder nicht rechtzeitig fristgerecht erfüllen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereits erhaltene Vergütung einzubehalten.
6. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung der DEVEXGO GmbH getroffen, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten, die von der DEVEXGO GmbH für ihre Leistungen verlangten, Vergütungssätze als üblich.
7. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
BETEILIGUNG DRITTER
1. Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für diesen im Tätigkeitsbereich der DEVEXGO GmbH tätig werden, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die DEVEXGO GmbH hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn die DEVEXGO GmbH aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten ihren Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
TERMINE
1. Termine zur Leistungserbringung dürfen auf Seiten der DEVEXGO GmbH nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
2. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
3. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturgewalten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat die DEVEXGO GmbH nicht zu vertreten und berechtigen die DEVEXGO GmbH, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die DEVEXGO GmbH wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
1. Die Leistungserbringung läuft über den im Angebot genannten Zeitraum und endet mit Ablauf des Zeitraums oder mit Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung automatisch. Eine Ausdehnung bedarf einer rechtzeitigen Abstimmung der Parteien. Die Einigung zur Ausdehnung ist als Ergänzung zum Auftrag zu vereinbaren.
2. Die Kündigung kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 BGB erfolgen. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Kündigung.
3. Der Auftraggeber kann den Vertrag 4 Wochen vor Vertragsbeginn kostenfrei kündigen. Bei späteren Rücktritten durch den Auftraggeber verlangt die DEVEXGO GmbH angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Regelung nach der vereinbarten Vergütung wie folgt:
§ Bis 4 Wochen vor Auftragsbeginn: keine Kosten
§ Bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung
§ Weniger als 2 Wochen vor Auftragsbeginn: 100% der vereinbarten Vergütung
LEISTUNGSHINDERNISSE
1. Die DEVEXGO GmbH kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmten Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die DEVEXGO GmbH die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die DEVEXGO GmbH beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiters der DEVEXGO GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und der DEVEXGO GmbH die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Naturgewalten, Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die DEVEXGO GmbH mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der DEVEXGO GmbH verursacht worden sind.
2. Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die DEVEXGO GmbH berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 8.1 die Leistung der DEVEXGO GmbH dauerhaft unmöglich, so wird die DEVEXGO GmbH von ihren Vertragspflichten frei.
HAFTUNG
1. Die DEVEXGO GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die DEVEXGO GmbH nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Jede weitere weitergehende Haftung der DEVEXGO GmbH, insbesondere für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
3. Für den Verlust von Daten und / oder Programmen haftet die DEVEXGO GmbH insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
ABWERBUNGSVERBOT
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der DEVEXGO GmbH direkt oder über Dritte ohne Zustimmung der DEVEXGO GmbH abzuwerben oder anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine angemessene und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
VERTRAULICHKEIT, GEHEIMHALTUNG, PRESSEERKLÄRUNG
1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.
2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.
3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Originaldokumente wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
5. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen der Auftraggeber auf die DEVEXGO GmbH Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der DEVEXGO GmbH zulässig.
SCHLICHTUNG
1. Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
SONSTIGES
1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
3. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
4. Die DEVEXGO GmbH darf den Auftraggeber auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Die DEVEXGO GmbH darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber macht ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einem mit diesen Auftragsbedingungen zusammenhängenden Vertrag ist der Sitz der DEVEXGO GmbH.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich protokolliert werden. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.
2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Auftragsbedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Auftragsbedingungen und die Wirksamkeit der allgemeinen Auftragsbedingungen im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
3. Allgemeine Auftragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil